Gemeinderatsantrag
Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Sachsenheim bis Ende 2021 ein Planungsbüro beauftragt, das innerhalb eines Jahres einen Klimaaktionsplan zur Klimaneutralität bis 2035 in Sachsenheim erstellt.
Stand: 17. Juni
Begründung
Die heutige Gesellschaft steht in der Verantwortung, künftigen Generationen eine nachhaltige Lebensgrundlage zu hinterlassen. Die menschgemachte Erderwärmung bedroht diese und Deutschland hat 2015 im Übereinkommen von Paris zugesagt, Anstrengungen zu unternehmen, „um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ (Art. 2 a)).
Auch Sachsenheim soll seinen Beitrag leisten und daher bis 2035 klimaneutral werden. Gleichzeitig wird Sachsenheim mit erneuerbaren Energien, zukunftsfähiger Bausubstanz, fossilfreier Mobilität und ausgedehnten Grünschneisen lebenswerter und attraktiver.
Aktuelle Situation in Sachsenheim
Die Stadt Sachsenheim ist seit 01.01.2020 Mitglied der LEA (Energie-Agentur Kreis Ludwigsburg) im Rahmen einer zweijährigen Probemitgliedschaft. Die Kosten belaufen sich auf ca. 5.700€ pro Jahr, dazu kommen interne Aufwände von geschätzten 5h je Monat. Neben Sachsenheim sind 19 weitere Kommunen im Landkreis Ludwigsburg Mitglied.
Die LEA bietet Dienstleistungen in den Bereichen Klimaschutz und Energiewende an, unter anderem:
- Öffentlichkeitsarbeit für Klimaschutz und Energiethemen im Nachrichtenblatt, durch die Organisation von Vorträgen und Veranstaltungen sowie einen jährlichen Stand auf dem Wochenmarkt
- Unterstützung bei der Fördermittelsuche und -beantragung
- Beratung der örtlichen Betriebe zur Steigerung der Energieeffizienz
- Kommunales Energiemanagement und Hausmeisterschulungen
- Erstellung von Energie- und Sanierungskonzepten für Einzelgebäude oder ganze Quartiere sowie die Begleitung der Umsetzung der konkreten Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Durch die Mitgliedschaft erhält Sachsenheim im Förderprogramm Klimaschutz Plus des Landes im investiven Förderbaustein 10% Bonus.
Darüber hinaus ist Sachsenheim Modellkommune des Kompetenznetz KLIMA MOBIL. Damit verpflichtet sich die Stadt, „hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz beim Verkehr“ umzusetzen. Die Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr soll sowohl dem Stadtbild als auch der Lebensqualität vor Ort zugutekommen. Konkrete, durch das Land formulierte Ziele für 2030, umfassen:
- Verdopplung des ÖPNV
- Ein Drittel der Pkw sind klimaneutral
- Kfz-Aufkommen in Städten sinkt um ein Drittel
- Jeder zweite Weg wird mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt
Zur Erreichung dieser Ziele erarbeitet die Stadt Sachsenheim aktuell ein innerstädtisches Verkehrskonzept, das den öffentlichen Verkehrsraum neu einteilt. Davon betroffen ist unter anderem der Durchgangsverkehr, das Parkraumkonzept, die Straßenbeläge sowie Grünanlagen in der Innenstadt. Die Umsetzung des Konzepts soll im September 2021 starten.
Beauftragung Klimaaktionsplan
Da die bisherigen Anstrengungen jedoch nicht ausreichen, um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen, soll ein Klimaaktionsplan durch ein Planungsbüro erstellt werden.
Im Klimaaktionsplan muss neben einem aktuellen Szenario ohne klimapolitische Maßnahmen (Trendszenario) auch ein Klimaneutralitätsszenario mit den erforderlichen Maßnahmen enthalten sein, deren Umsetzung Sachsenheim bis 2035 zur Klimaneutralität führen würde.
Der Klimaaktionsplan muss im Klimaneutralitätsszenario 2035 eindeutig die jährlichen Kosten und den Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen in den Sektoren
- Energiewirtschaft (Erzeugung und Verteilung),
- Gebäude und Wärme (getrennt nach öffentlichen und privaten Gebäuden),
- Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD),
- Industrie,
- Verkehr,
- Landwirtschaft und CO2-Entzug abschätzen.
Für jedes Jahr ab 2018 sind der Endenergiebedarf und die Treibhausgas-Emissionen in diesen Sektoren aufzustellen bzw. zu projizieren, sodass 2035 unter Einbezug der regionalen Treibhausgas-Senken in einer Quellen-Senken-Bilanz netto null Treibhausgas-Emissionen in Sachsenheim emittiert werden.
Für einen qualifizierten Klimaaktionsplan muss das beauftragte Planungsbüro bereits kommunale oder regionale Klimaschutzkonzepte in Hinblick auf Klimaneutralität, Erneuerbare-Energien-Potentialanalysen und nach BISKO-Standard (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) erstellt haben.
Kostendeckungsvorschlag
Die Kosten für die Erstellung liegen bei ca. 3 € pro EW (Quelle: Klimaschutz in Kommunen. Praxisleitfaden., Deutsches Institut für Urbanistik, S. 179, Tabelle B2-2: Kosten für die Erstellung von Konzepten). Für Sachsenheim ergibt sich daraus ein Betrag von ungefähr 55.000 € (errechnet basierend auf einer Einwohner:innenzahl von 18.594 aus dem Jahr 2017, S. 4).
Wir schlagen vor, die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zu nutzen. Für Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management beträgt die Förderquote für finanzschwache Kommunen 90%, bei Beauftragung bis 31.12.2021 sogar 100%.
Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder deren Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Fällt Sachsenheim nicht unter diese Definition, beträgt die Förderquote 65% bzw. 75%.
Entscheidend für die Höhe der Förderquote ist der Zeitpunkt der Antragsstellung, nicht der Zeitpunkt der Beauftragung oder Rechnungsstellung.
Für Sachsenheim ergeben sich damit vier mögliche Szenarien (siehe Tabelle) – abhängig vom Zeitpunkt der Antragsstellung und der Frage, ob Sachsenheim 2021 bzw. 2022 als finanzschwach laut obiger Definition gilt. Die Zahlen in der Tabelle stellen die bei der Stadt Sachsenheim verbleibenden Kosten dar: 55.000 € (Gesamtkosten) abzüglich des förderfähigen Anteils.
Finanzschwach | Nicht finanzschwach | |
Antragsstellung bis 31.12.2021 | 0 € (Förderquote 100%) | ~13.750 € (Förderquote 75%) |
Antragsstellung 2022 | ~5.500 € (Förderquote 90%) | ~19.250 € (Förderquote 65%) |
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich unter https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie bzw. in der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Ablauf der Förderbeantragung
(Quelle: Telefonische Beratung durch den Projektträger Jülich)
- Nach erfolgtem Gemeinderatsbeschluss erfolgt die Antragsstellung über das Onlineportal. Wir schlagen vor, dass sich die Stadt bei der Beantragung durch die LEA beraten und unterstützen lässt.
- Es folgt der Eingangsbescheid und eine Phase der Überarbeitung, in der gegebenenfalls Nachforderungen durch die Antragsprüfer:innen gestellt werden.
- Nach ca. vier Monaten erhält die Stadt einen Förderbescheid. Ab diesem Zeitpunkt können Angebote von Planungsbüros eingeholt werden, beispielsweise in Form einer Ausschreibung.
- Etwa ein Monat nach dem Erhalt des Förderbescheids beginnt der Bewilligungszeitraum. Jetzt kann die Auftragsvergabe erfolgen.
Der gesamte Prozess von der Antragsstellung bis zur Auftragsvergabe dauert also ca. fünf Monate.
Die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums
(Quelle: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)
- Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteur:innen.
- Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen: von Klimaschutzkonzepten und
Klimapersonalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung. - Vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 werden im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung alle Förderquoten in der Richtlinie um jeweils zehn Prozentpunkte angehoben. Damit sind in diesem Zeitraum Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich.
- Als finanzschwache Kommunen, die von erhöhten Zuschüssen profitieren, gelten vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 solche, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Auch eine persönliche Beratung ist möglich:
- Fragen zu Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie: Das Team des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) ist unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de zu erreichen.
- Fragen zur konkreten Antragsstellung: Der Projektträger Jülich (PtJ) ist unter 030 20199-577 oder per E-Mail unter ptj-ksi@fz-juelich.de zu erreichen.
Zudem steht auf Youtube ein Tutorial (Schritt-für-Schritt Anleitung) zur Beantragung der Förderung zur Verfügung.
Wir schlagen jedoch vor, dass sich die Stadt bei der Beantragung von der LEA unterstützen lässt.
Förderschwerpunkt Klimaschutzkonzept und Klimamanagement
(Quelle: https://www.klimaschutz.de/foerderlotse/)
Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager:innen sowie die Umsetzung erster Maßnahmen in den Bereichen:
- integrierter Klimaschutz
- klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung und
- klimafreundliche Mobilität
Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.
Was wird gefördert?
(Quelle: https://www.klimaschutz.de/foerderlotse/)
- Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird (Stelle für Klimaschutzmanagement),
- Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur:
- Unterstützung bei der Erstellung der Treibhausgasbilanzierung und der Berechnung von Potenzialen und Szenarien im Rahmen der Konzepterstellung,
- professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal fünf Tagen pro Jahr,
- Sachausgaben zur:
- Beteiligung der relevanten Akteure (Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen) im Umfang von maximal 10.000 Euro sowie zur
- Erstellung des Konzepts im Umfang von maximal 5.000 Euro,
- Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für Weiterqualifizierungen an bis zu sechs Tagen im Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements,
- Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für die Teilnahme an Vernetzungstreffen, Fachtagungen oder sonstigen Informationsveranstaltungen, die im direkten Zusammenhang mit der Stelle für Klimaschutz stehen, an bis zu fünf Tagen im Jahr,
- Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 5.000 Euro.